Beschreibung
Runensteine Frozen UV Magic
Diese Runensteine mit ihrem Frosteffekt ändern unter UV Licht ( Sonnenlicht oder künstliches UV-Licht) ihre Farbe von blau nach lila. Aber nur teilweise. Ein Teil der Runen bleibt blau. Weiterhin sind kleine Sternchen eingearbeitet. Die Runenschrift ist silberfarben gestaltet. Geliefert werden die Steinchen zusammen mit einem schwarzen Samtbeutel. Es handelt sich bei diesen Runensteinen übrigens um das ältere Futhark, welches vor allem in Nordeuropa verwendet wurde.
Sie eignen sich perfekt als magische Deko für die Wohnung, oder als Geschenk für zauberhafte Freunde. Jedes Runenset ist mit viel Liebe zu 100% handgefertigt und ist ein absolutes Unikat.
➡️ Artikelmerkmale Runensteine Frozen UV Magic
- 25 handgefertigte Runensteine – 24 mit Symbol, 1 Leerrune
- Lieferung der Runen mit schwarzen Samtbeutel
Da es sich um ein handgefertigtes Unikat handelt, sind kleine Luftbläschen oder Unebenheiten möglich. Gerade bei der Frostoptik sind diese erwünscht und gehören zum frostigen Aussehen. Die Rückseite ist durch die Frostoptik manchmal etwas rau, aber nicht scharfkantig. Verwendet werden nur hochwertige Materialien und Harze aus Deutschland.
➡️ Herstellungszeit/Lieferzeit
Diese Runensteine sind einmal vorhanden und somit entfällt die Herstellungszeit. Sind mehrere dieser Farbkombination gewünscht, nimmt dies ca. 10-12 Tage – inklusive Aushärtung und Bearbeitung – in Anspruch. Danach werden sie verschickt.
➡️ Fragen
Falls Fragen bestehen, stehe ich natürlich gerne zur Verfügung. Übrigens fertige ich dir auch ein Runenset nach deinen Wünschen. Schreibe mir dazu eine unverbindliche Anfrage.
Weitere Runensteine findest du hier: https://kreativfeedesign.de/produkt-kategorie/runensteine-aus-resin/
➡️ Pflegehinweise
Bei Bedarf nur mit einem feuchten Tuch reinigen. Keine scharfen Putzmittel verwenden! Das zerstört die Oberfläche.
➡️ Info
Die Farben können je nach Bildschirmeinstellung möglicherweise abweichen.
Lieferung erfolgt ohne Deko!
„Angegebene Preise sind Gesamtpreise. Umsatzsteuer wird aufgrund Kleinunternehmerstatus gem. §19 UstG nicht ausgewiesen.“