Beschreibung
Vinylsticker Chakra Set
Das Vinysticker Chakra Set eignet sich perfekt für deine Kreationen aus Resin. Wie wäre es mit einem Untersetzer oder Bild mit Chakra? Die Sticker eignen sich aber nicht nur für Epoxidharz sondern auch zum Verzieren von Geschenken oder Karten. Auch zur Verschönerung deiner Dekogegenständen wie Teelichthalter etc. kannst du sie verwenden! Du hast bestimmt schon eine tolle Idee!
➡️ Artikelmerkmale
- Set mit allen Chakra-Symbolen
Muladhara Chakra – Wurzelchakra: ca. 7 x 7cm
Svadisthana Chakra – Sakralchakra: ca. 7,5 x 7cm
Manipura Chakra – Solarplexuschakra: ca. 7,5 x 7,5 cm
Anahata Chakra – Herzchakra: ca. 7,5 x x 7,5 cm
Vishuddha Chakra – Hals- oder Kehlkopfchakra: ca. 7 x 7 cm
Ajna Chakra – Stirnchakra „Drittes Auge“: ca. 7 x 3,5 cm
Sahasrara Chakra – Kronenchakra: ca. 8 x 8 cm - bereits aufgeklebte Transferfolie
- beiliegende Anleitung zum Aufbringen
➡️ Zur Herstellung
Die Vinylsticker Chakra Set wurden von mir digital erstellt und haben so eine persönliche Note. Anschließend mit dem Schneideplotter ausgeschnitten. Die Sticker sind aus hochwertiger Vinylfolie und werden mit einer aufgeklebten Transferfolie und einer Anleitung zum Anbringen geliefert. Erhältlich einzeln und als Set in verschiedenen Farben. Andere Größen und Farben auf Anfrage.
➡️ Einfaches Anbringen
– der Untergrund sollte sauber und glatt sein
– benötigte Sticker mit Transferfolie vom Bogen abschneiden
– Motiv von der Trägerfolie abziehen und mit der Transferfolie auf das gewünschte Objekt legen
– Mit einer Rakel oder dem Finger das Motiv gut auf den Untergrund übertragen
– Transferfolie vorsichtig ablösen. Fertig!
➡️ Fragen
Bei Fragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.
Weitere Sticker für deine Resinarbeiten findest du hier: https://kreativfeedesign.de/produkt-kategorie/zubehoer-fuer-resinkunst/magische-vinylsticker-fuer-resin/
➡️ Info
Die Farben können je nach Bildschirmeinstellung abweichen.
Lieferung erfolgt ohne Deko!
„Angegebene Preise sind Gesamtpreise. Umsatzsteuer wird aufgrund Kleinunternehmerstatus gem. §19 UstG nicht ausgewiesen.“