Beschreibung
Vinylsticker Runen Futhark
Verwende die Vinylsticker Runen Futhark um im Handumdrehen deine Lieblingsgegenstände zu verschönern. Sie eignen sich perfekt als Aufkleber für Resin, dein Journal, Karten und Geschenke. Auch als Verzierung für Dekogegenständen wie Teelichthalter für dein Wohnzimmer, deine Küche, dein Esszimmer oder deinen Eingangsbereich geben sie ein tolles Bild ab! Gestalte Bücher oder deine zauberhafte Leseecke mit den Stickern. Bei den Symbolen handelt es sich übrigens um das ältere Futhark, welches überwiegend in Nordeuropa verwendet wurde.
➡️ Artikelmerkmale
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- 24 Runensymbole aus selbstklebernder Vinylfolie
- bereits aufgeklebte Transferfolie
- beiliegende Anleitung zum Aufbringen
➡️ Zur Herstellung
Die Vinylsticker Runen Futhark sind per Hand gemalt, digitalisiert und anschließend mit einem Schneideplotter ausgeschnitten. Die Sticker sind aus hochwertiger Vinylfolie und werden mit einer aufgeklebten Transferfolie und einer Anleitung zum Anbringen geliefert. Ein Bogen besteht aus 24 Runensymbolen in handschriftlicher Optik. Erhältlich in verschiedenen Farben und Größen. Andere Größen und Farben auf Anfrage.
➡️ Einfaches Anbringen
– der Untergrund sollte sauber und glatt sein
– benötigte Sticker mit Transferfolie vom Bogen abschneiden
– Motiv von der Trägerfolie abziehen und mit der Transferfolie auf das gewünschte Objekt legen
– Mit einer Rakel oder dem Finger das Motiv gut auf den Untergrund übertragen
– Transferfolie vorsichtig ablösen. Fertig!
➡️ Fragen
Bei Fragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.
Weitere Sticker für deine Resinarbeiten findest du hier: https://kreativfeedesign.de/produkt-kategorie/zubehoer-fuer-resinkunst/magische-vinylsticker-fuer-resin/
➡️ Info
Die Farben können je nach Bildschirmeinstellung abweichen.
Lieferung erfolgt ohne Deko!
Aus platztechnischen Gründen, ist der Bogen mit den Stickern eventuell aufgeteilt. Gerade bei größeren Stickern ist dies der Fall.
„Angegebene Preise sind Gesamtpreise. Umsatzsteuer wird aufgrund Kleinunternehmerstatus gem. §19 UstG nicht ausgewiesen.“